Mischna
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Related%20passage zu Avodah Zarah 1:9

אַף בִּמְקוֹם שֶׁאָמְרוּ לְהַשְׂכִּיר, לֹא לְבֵית דִּירָה אָמְרוּ, מִפְּנֵי שֶׁהוּא מַכְנִיס לְתוֹכוֹ עֲבוֹדָה זָרָה, שֶׁנֶּאֱמַר (דברים ז) וְלֹא תָבִיא תוֹעֵבָה אֶל בֵּיתֶךָ. וּבְכָל מָקוֹם לֹא יַשְׂכִּיר לוֹ אֶת הַמֶּרְחָץ, מִפְּנֵי שֶׁהוּא נִקְרָא עַל שְׁמוֹ:

Sogar an einem Ort, an dem sie das Mieten erlaubten [(nach R. Meir, allein in Suria und nicht in Eretz, Israel; und nach R. Yossi, sogar in Eretz, Israel)], taten sie dies, nicht zum Wohnen, [ (aber nur, um dort Stroh, Holz und dergleichen aufzubewahren)] weil er (der Götzendiener) Götzendienst in sein Haus bringt, steht geschrieben (5. Mose 3:27): "Du sollst keinen Götzendienst in dein Haus bringen. "" Und an jedem Ort darf er ihm sein Badehaus nicht vermieten, denn es wird bei seinem (dem Juden-) Namen genannt, [und der Nichtjude heizt es am Schabbat auf, und die Leute werden kommen, um zu sagen: "Das Badehaus dieses Juden ist geöffnet Schabbat. " Dies ist nicht vergleichbar mit dem Beispiel eines Judenfeldes, auf dem ein nichtjüdischer Pächter (aris) am Schabbat arbeitet. Denn ein Feld ist zum Leasing gemacht und der Nichtjude macht seine eigene Arbeit (und nicht die des Juden). Aber ein Badehaus ist nicht zum Leasing gedacht und nicht jeder weiß, dass ein Jude es an den Nichtjuden vermietet hat. Aus diesem Grund ist es verboten. Und in unseren Tagen, in denen es üblich ist, ein Badehaus für ein Jahr, ein halbes Jahr, ein Drittel oder ein Viertel als Feld zu pachten (ist gepachtet), ist es erlaubt, ein Badehaus an einen Nichtjuden zu vermieten. Und obwohl der Nichtjude dort am Schabbat arbeitet, wissen die Leute, dass der Nichtjude dort ein Pächter ist und dass er seine eigene Arbeit macht.]

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